Ein älteres Ehepaar sitzt aneinandergekuschelt und lachend auf dem Sofa.

Beständiges Wohnen

Das Zuhause, das Ihnen Geborgenheit gibt!

 

Das eige­ne Zuhau­se ist immer noch der wich­tigs­te Ort, der Sicher­heit und Gebor­gen­heit bie­tet. Es ist der Rück­zugs­ort, an dem Sie Ener­gie tan­ken, Ihre Per­sön­lich­keit ent­fal­ten und unver­gess­li­che Momen­te erle­ben können.

Als größ­ter Woh­nungs­an­bie­ter in der Graf­schaft Bent­heim schau­en wir nach vor­ne und schrän­ken unse­re Ideen und Zie­le nicht ein. Alters­gren­zen haben in unse­rem Den­ken kei­nen Platz. Bewusst ent­wi­ckeln, ver­mie­ten und ver­wal­ten wir ein brei­tes Immo­bi­li­en­an­ge­bot mit vie­len bar­rie­re­frei­en Woh­nun­gen, die opti­mal auf die Wün­sche und Bedürf­nis­se von Senio­ren zuge­schnit­ten sind.

Mit unse­ren gepfleg­ten Immo­bi­li­en in der gesam­ten Graf­schaft, unse­rem Fach­per­so­nal und unse­rem eige­nen Ser­vice­team bie­ten wir die bes­ten Vor­aus­set­zun­gen. Wir gewähr­leis­ten Qua­li­tät, die sicht- und spür­bar ist. Unser 24/7‑Notrufdienst, unser Ein­satz für Sicher­heit und Moder­ni­sie­rung sowie unser sozia­les Enga­ge­ment unter­streicht das Bestre­ben der gewo, immer nahe an den Men­schen zu sein. So geht Woh­nen heu­te, in jedem Alter.

So wohnt man heute

Ein kleiner Ratgeber

Barrierefreiheit

Im Alter lässt die Beweg­lich­keit nach und macht das selbst­stän­di­ge Woh­nen schwie­ri­ger. Trep­pen erwei­sen sich als anstren­gen­de Hin­der­nis­se, der Ein­stieg in die Bade­wan­ne kos­tet Zeit und Kraft. Für uns ist alters­ge­rech­tes Woh­nen, das Ihnen die Sicher­heit bie­tet, auch bei abneh­men­der Mobi­li­tät selbst­stän­dig zu blei­ben, ein wich­ti­ges Thema.

Für die Suche nach pas­sen­den Woh­nun­gen, die spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen erfül­len, nut­zen Sie bit­te den Woh­nungs­wunsch.

Ärztliche Versorgung

In der Graf­schaft Bent­heim sind mehr als 120 Haus– und Fach­ärz­te sowie meh­re­re Fach­kli­ni­ken ansäs­sig, um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Regi­on zu gewähr­leis­ten. Die räum­li­che Nähe zu einer medi­zi­ni­schen Ein­rich­tung, die regel­mä­ßig von Ihnen besucht wird, kann bei der Wahl des neu­en Zuhau­ses ein Kri­te­ri­um sein.

Eine hohe medi­zi­ni­sche Qua­li­tät in der Umge­bung ver­mit­telt Sicher­heit und Ver­trau­en. Unter­stützt wird die ärzt­li­che Ver­sor­gung in der Graf­schaft Bent­heim durch eine Viel­zahl von Apo­the­ken und Pflegeangeboten.

 

Gegen­seitige Rücksichtnahme

Ein fried­li­ches Mit­ein­an­der unse­rer Mie­ter ist für uns aus­ge­spro­chen wich­tig. Men­schen müs­sen und soll­ten Rück­sicht auf­ein­an­der neh­men und ein­an­der mit Respekt begeg­nen. Dies gilt für alle Bewoh­ner glei­cher­ma­ßen, egal wel­chen Alters. Das heißt auch: Kin­der dür­fen Kin­der sein. Im Sin­ne einer funk­tio­nie­ren­den Gemein­schaft inner­halb eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses soll­te jedoch der Wil­le bestehen, den Kin­der­lärm in ver­nünf­ti­gen, für Sie zumut­ba­ren Gren­zen zu halten.

Wäh­rend der Nacht­ru­he zwi­schen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr ist Zim­mer­laut­stär­ke vor­ge­se­hen. Dies gilt jedoch nicht für das Schrei­en von Säug­lin­gen oder Klein­kin­dern, die so ihre Bedürf­nis­se mit­tei­len. Getobt oder laut gespielt wer­den darf wäh­rend der Nacht­ru­he jedoch nicht. Legt die im Miet­ver­trag genann­te Haus­ord­nung eine Mit­tags­ru­he zwi­schen 13:00 und 15:00 Uhr fest, muss die­se wie die Nacht­ru­he im Rah­men der Mög­lich­kei­ten befolgt werden.

Im bes­ten Fall gehen die Nach­barn Kom­pro­mis­se mit­ein­an­der ein. So kön­nen Sie sich mit benach­bar­ten Fami­li­en dar­auf eini­gen, dass die Kin­der nur zu bestimm­ten Zei­ten Musik hören. Wir unter­stüt­zen sol­che Bemü­hun­gen des fai­ren Aus­tau­sches. Vie­le Senio­ren bevor­zu­gen direkt bei der Woh­nungs­su­che ein pas­sen­des, ruhi­ges Umfeld. Auch hier sind wir der rich­ti­ge Ansprech­part­ner für Sie.

Öffentlicher Nahverkehr

Bei der Ent­schei­dung für ein neu­es Zuhau­se, in dem Sie Frei­heit und Selbst­stän­dig­keit aus­le­ben kön­nen, ist auch der Blick vor die Haus­tür wich­tig. Die Nähe zu öffent­li­chen Hal­te­stel­len, die ans Ver­kehrs­netz ange­schlos­sen sind, erhöht die Mobi­li­tät. Gute Bus­ver­bin­dun­gen ermög­li­chen das schnel­le und siche­re Errei­chen vie­ler Ein­rich­tun­gen und Geschäf­te inner­halb der Graf­schaft Bent­heim und des Emslandes.

Eine Alter­na­ti­ve ist das Ruf­ta­xi, das in den ver­kehrs­schwa­chen Zei­ten am Abend und an den Wochen­en­den den Ver­kehr mit Lini­en­bus­sen ersetzt.

 

Seniorenangebote

Vie­le Kul­tur­ein­rich­tun­gen der Graf­schaft Bent­heim sind Koope­ra­ti­ons­part­ner des ehren­amt­li­chen Pro­jek­tes „Moku – Mobi­le Kul­tur­be­glei­tung“. Das Ange­bot rich­tet sich an Per­so­nen ab 60 Jah­ren und lädt Sie dazu ein, mit freund­li­cher und unter­stüt­zen­der Beglei­tung an kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen teil­zu­neh­men. Dies ist eines von ver­schie­de­nen Kon­zep­ten in der Regi­on, die dazu bei­tra­gen, Senio­ren eine abwechs­lungs­rei­che Frei­zeit­ge­stal­tung, Wei­ter­bil­dung und Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben zu ermöglichen.

Neu­tra­le und unab­hän­gi­ge Bera­tung bie­tet der Senio­ren- und Pfle­ge­stütz­punkt Nie­der­sach­sen im Land­kreis Graf­schaft Bent­heim (SPN). Dabei han­delt es sich um einen Zusam­men­schluss der Pfle­ge­stütz­punk­te und der Senio­ren­stütz­punk­te der Frei­wil­li­gen-Agen­tur Graf­schaft Bent­heim e.V. und des Senf­korn Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­hau­ses in Emlichheim.

 

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) wird bei öffent­lich geför­der­ten Woh­nun­gen benö­tigt. Die­se dür­fen wir aus­schließ­lich an Woh­nungs­su­chen­de mit einer sol­chen Beschei­ni­gung ver­mie­ten. Je nach Stand­ort kön­nen Sie die­ses Doku­ment bei der Stadt Nord­horn oder dem Land­kreis Graf­schaft Bent­heim beantragen:

Die Berech­ti­gung für einen WBS ist von eini­gen Fak­to­ren abhän­gig, wie bei­spiels­wei­se Ober­gren­zen bei der Wohn­flä­che und dem Gesamt­ein­kom­men. Auch das Alter stellt ein Kri­te­ri­um dar. Der Wohn­be­rech­ti­gungs­schein für älte­re Men­schen rich­tet sich an Senio­ren ab dem 60. Lebens­jahr. Die Ertei­lung von Aus­nah­me­re­ge­lun­gen ist durch die zustän­di­gen Ämter möglich.

Bei der über­wie­gen­den Zahl der gewo-Woh­nun­gen ist ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein nicht erforderlich.

Die Stärken der gewo

Vermietung von Wohnraum und Gewerbeflächen

Eigentumsverwaltung für Dritte 

Gewer­beer­laub­nis nach § 34 c (Gewer­be­ord­nung)

Vermarktung von Immobilien 

Gewer­beer­laub­nis nach § 34 c (Gewer­be­ord­nung)

Eigenes Serviceteam

Beratungsangebot für altersoptimiertes Wohnen

Neueste Software

Quartiersentwicklung

Sozialengagement

Aktive Bestandsmodernisierung

Verkehrssicherung

24/7 – Notdienst

Schadstoffsanierungen

Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Jahr 2025.

Vom 29. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026
bleibt die gewo geschlossen.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir,
wie gewohnt, für euch da.

In dringenden Notfällen ist unser Notdienst
erreichbar unter der Nummer 05921 706-99.