Eine lachende, junge Frau in ihrer neuen Wohnung, umgeben von Umzugskarton. In einem Umzugskarton sitzt ein Hund.

Junges Wohnen

Die erste eigene Wohnung – ein aufregender Meilenstein!

 

Der Ein­zug ins ers­te eige­ne Zuhau­se ist ein gro­ßer Schritt auf dem Weg in die Selbst­stän­dig­keit. Die gewo geht die­sen Weg mit euch. Ob gera­de in der Aus­bil­dung, im Stu­di­um oder bereits berufs­tä­tig – bei uns fin­det ihr den pas­sen­den Ort, um den Traum von den eige­nen vier Wän­den zu ver­wirk­li­chen. Zur Sicher­heit neh­men wir bei Aus­zu­bil­den­den und Stu­den­ten ein Eltern­teil oder auch eine ande­re berufs­tä­ti­ge Per­son mit ins Miet­ver­hält­nis auf. Als erfah­re­ner und zuver­läs­si­ger Part­ner bie­ten wir neben einem brei­ten Ange­bot an moder­nen und preis­wer­ten Woh­nun­gen auch zahl­rei­che Ser­vice­leis­tun­gen, die euch das Leben erleichtern.

Unser geschul­tes Fach­per­so­nal küm­mert sich um Ver­mie­tung, Ver­wal­tung, Moder­ni­sie­rung, Ver­kehrs­si­che­rung, Instand­hal­tung und wei­te­re wich­ti­ge Auf­ga­ben. Bei Pro­ble­men sind wir zur Stel­le, für Fra­gen haben wir immer ein offe­nes Ohr. Es ist uns wich­tig, jun­gen Mie­te­rin­nen und Mie­tern das Gefühl zu ver­mit­teln, gut auf­ge­ho­ben zu sein.

Im Fol­gen­den möch­ten wir euch eini­ge Infor­ma­tio­nen über das selbst­stän­di­ge Woh­nen an die Hand geben und häu­fi­ge Fra­gen beant­wor­ten. Lasst uns das Aben­teu­er der ers­ten eige­nen Woh­nung gemein­sam erleben!

Eure erste Wohnung

Das müsst ihr wissen

Wohnungsübergabe

Mit der Woh­nungs­über­ga­be nimmt ihr euer neu­es Zuhau­se in Besitz. Die­ser beson­de­re Moment wird gekrönt durch die offi­zi­el­le Über­ga­be der Schlüs­sel. Wir betrach­ten die Woh­nungs­über­ga­be als aus­ge­spro­chen wich­tig und möch­ten sicher­stel­len, dass ihr opti­mal infor­miert seid.

Der Zustand aller Räum­lich­kei­ten der Woh­nung wird von uns gründ­lich doku­men­tiert und in einem Über­ga­be­pro­to­koll fest­ge­hal­ten. Die­ses Schrift­stück unter­schrei­ben wir als gewo und ihr als frisch­ge­ba­cke­ne Mie­tern und Mie­te­rin­nen. Jun­ge Men­schen, die erst­mals die Schlüs­sel zu ihrer eige­nen Woh­nung in Emp­fang neh­men, füh­len sich oft­mals siche­rer, wenn sie einen Freund oder Ver­wand­ten als Unter­stüt­zung dabei haben. Dafür haben wir volls­tes Verständnis.

Die Woh­nungs­über­ga­be trägt maß­geb­lich dazu bei, dass zwi­schen euch als Mie­ter und uns als Ver­mie­ter ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis ent­ste­hen kann. Wir beant­wor­ten ger­ne alle Fra­gen und fin­den siche­re Lösun­gen, damit eurem Ein­zug in die ers­ten eige­nen vier Wän­de nichts im Wege steht.

Mietkosten

In der Regel set­zen sich die Miet­kos­ten aus der Grund­mie­te und den Neben­kos­ten zusam­men. Nicht in die Mie­te ein­ge­schlos­sen sind die Strom­kos­ten. Die­se wer­den von euch direkt an den Ver­sor­ger gezahlt.

Der Miet­ver­trag ist ein wich­ti­ges Doku­ment und die Basis für eine dau­er­haf­te und ver­trau­ens­vol­le Part­ner­schaft zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Uns ist es wich­tig, dass ihr als jun­ge Mie­ter und Mie­te­rin­nen, die gera­de die auf­re­gen­de Erfah­rung der ers­ten eige­nen Woh­nung machen, alle ver­trag­li­chen Gege­ben­hei­ten ver­steht. Ent­spre­chend sind wir immer offen für eure Fragen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) wird bei öffent­lich geför­der­ten Woh­nun­gen benö­tigt. Die­se dür­fen wir aus­schließ­lich an Woh­nungs­su­chen­de mit einer sol­chen Beschei­ni­gung ver­mie­ten. Dem Stand­ort ent­spre­chend könnt ihr die­ses Doku­ment bei der Stadt Nord­horn oder dem Land­kreis Graf­schaft Bent­heim beantragen:

Die Berech­ti­gung für einen WBS ist von eini­gen Fak­to­ren abhän­gig, wie bei­spiels­wei­se Ober­gren­zen bei der Wohn­flä­che und dem Gesamt­ein­kom­men. Die Ertei­lung von Aus­nah­me­re­ge­lun­gen ist durch die zustän­di­gen Ämter möglich.

Bei der über­wie­gen­den Zahl der gewo-Woh­nun­gen ist ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein nicht erforderlich.

Versicherungen

Aus unse­rer Erfah­rung und Fach­kennt­nis emp­feh­len wir unse­ren Mie­tern, sowohl eine Pri­vat­haft­pflicht- als auch eine Haus­rat­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Absi­che­rung für Fäl­le, in denen durch euer Ver­se­hen Men­schen oder Eigen­tum zu Scha­den kom­men. Trotz Vor- und Rück­sicht kann dies im All­tag schnell pas­sie­ren. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung bewahrt euch vor hohen Ent­schä­di­gungs­kos­ten und erleich­tert die schnel­le und ein­ver­nehm­li­che Eini­gung mit den betei­lig­ten Personen.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift, wenn eure Ein­rich­tung durch bestimm­te Vor- oder Unfäl­le Scha­den nimmt. Wir legen bei all unse­ren Immo­bi­li­en gro­ßen Wert auf hohe Sicher­heits­stan­dards und eine gründ­li­che Instand­hal­tung. Bedau­er­li­che Zwi­schen­fäl­le wie Brän­de oder Was­ser­schä­den las­sen sich jedoch nie zu 100 Pro­zent aus­schlie­ßen. Ihr wärt von uns schlecht bera­ten, wenn wir etwas ande­res behaup­ten würden.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen wie z. B. die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den durch uns abge­schlos­sen und sind in den Neben­kos­ten enthalten.

GEZ

Der Gebüh­ren­ein­zugs­zen­tra­le der öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten, kurz GEZ, eilt bereits ein gewis­ser Ruf vor­aus. Wir möch­ten euch die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen in Kür­ze zusam­men­fas­sen, in der Hoff­nung, euch nicht zu sehr zu ver­schre­cken. Die GEZ zieht den monat­li­chen Rund­funk­bei­trag ein, der zur Finan­zie­rung von öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­sen­dern, Radio­ka­nä­len und Online-Platt­for­men genutzt wird. Die­ser Bei­trag muss auch dann geleis­tet wer­den, wenn ihr weder Fern­se­her noch Radio oder Inter­net­zu­gang besitzt. Euren Fern­se­her im Bade­zim­mer zu ver­ste­cken bringt folg­lich nichts.

Die not­wen­di­gen For­mu­la­re, um eure Woh­nung anzu­mel­den, könnt ihr online bean­tra­gen. Um kei­ne Buß­gel­der zu ris­kie­ren, soll­te die Anmel­dung inner­halb eines Monats nach Ein­zug in die Woh­nung erfolgen.

Sofern ihr Sozi­al­leis­tun­gen, wie Bafög oder Sozi­al­hil­fe, bezieht, könnt ihr euch vom Rund­funk­bei­trag befrei­en lassen.

An- und Ummeldung

Bei eurem Ein­zug erhal­tet ihr von uns eine so genann­te Woh­nungs­ge­ber­be­schei­ni­gung mit allen erfor­der­li­chen Anga­ben. Die­se Beschei­ni­gung müsst ihr anschlie­ßend inner­halb von zwei Wochen dem Ein­woh­ner­mel­de­amt vor­le­gen. Da in Deutsch­land eine Mel­de­pflicht besteht, kann ein Buß­geld auf euch zukom­men, soll­tet ihr die Frist ver­strei­chen las­sen. Einen sol­chen Ein­stand wünscht sich natür­lich nie­mand. Mit einer zügi­gen Abga­be der Woh­nungs­ge­ber­be­schei­ni­gung las­sen sich uner­wünsch­te Kom­pli­ka­tio­nen leicht vermeiden.

Vom Ein­woh­ner­mel­de­amt erhal­tet ihr eine Kopie der Anmel­de­be­stä­ti­gung, die ihr bei uns als eurem Ver­mie­ter ein­rei­chen müsst. Damit sind die Vor­ga­ben des Bun­de­mel­de­ge­set­zes erfüllt und ihr habt die­se klei­ne Hür­de erfolg­reich genom­men. Bei Fra­gen zu die­sem und ande­ren The­men rund um den Ein­zug in eure ers­te eige­ne Woh­nung könnt ihr euch an uns wen­den. Unser geschul­tes Fach­per­so­nal ist mit allen büro­kra­ti­schen Vor­gän­gen bes­tens vertraut.

Nebenkosten

Die Neben­kos­ten sind kei­nes­wegs neben­säch­lich, sie tra­gen maß­geb­lich dazu bei, dass ein Gebäu­de opti­mal betreut wer­den kann und eure Woh­nung sau­ber und gemüt­lich ist. Die Neben­kos­ten, die auch als Betriebs­kos­ten bezeich­net wer­den, decken neben der eigent­li­chen Grund­mie­te ver­schie­de­ne Kos­ten wie Grund­steu­er, Ver­si­che­run­gen, Abfall­ent­sor­gung und Gar­ten­pfle­ge ab. Je nach Bau­wei­se des Hau­ses sind auch die Heiz- und Was­ser­kos­ten integriert.

Die­se lau­fen­den Kos­ten wer­den von euch monat­lich mit einem fes­ten Betrag als Vor­aus­zah­lung an uns über­wie­sen. Ein­mal im Jahr erhal­tet ihr eine über­sicht­li­che und ver­ständ­li­che Kos­ten­ab­rech­nung. Wir emp­feh­len allen unse­ren Mie­tern, die Kos­ten­ab­rech­nung sorg­sam zu prü­fen und sich bei Fra­gen direkt an uns zu wen­den. Wir sind dazu da, euch zu unter­stüt­zen und das siche­re Zuhau­se­ge­fühl zu vermitteln.

Wohngeld

Je nach Höhe eures Ein­kom­mens könnt ihr Wohn­geld bean­tra­gen, das euch dabei hilft, eine eige­ne Woh­nung zu finan­zie­ren. Hier­zu müsst ihr per­sön­lich einen Antrag bei der Wohn­geld­stel­le der jewei­li­gen Stadt oder Gemein­de stellen.

Die Wohn­geld­stel­le benö­tigt von euch grund­sätz­lich einen voll­stän­di­gen Ein­kom­mens­nach­weis und den Miet­ver­trag zur Ein­sicht. Dar­über hin­aus kann die Behör­de wei­te­re Nach­wei­se for­dern. Dies ist immer vom Ein­zel­fall abhän­gig. Die bes­te Adres­se für eure Fra­gen zum The­ma Wohn­geld ist die jeweils zustän­di­ge Wohngeldstelle.

Strom

Ohne Strom geht heu­te nichts mehr. Wir las­sen euch kei­ne Sekun­de im Dun­keln tap­pen und stel­len die sofor­ti­ge Anmel­dung beim Ver­sor­ger sicher. Dazu lesen wir zuvor den Strom­zäh­ler der Woh­nung ab. Die Wer­te doku­men­tie­ren wir im Wohnungsübergabeprotokoll.

An den Ver­sor­ger zahlt ihr monat­lich eine Abschlag­zah­lung, die sich aus eurem Jah­res­ver­brauch errech­net. Bei Unklar­hei­ten hel­fen wir euch ger­ne weiter.

Planung des Umzugs

Es gibt sicher eine Men­ge Din­ge, die ihr in eure ers­te Woh­nung mit­neh­men wollt. Damit die vie­len Kis­ten, Kof­fer und Kar­tons sicher ihr Ziel errei­chen, bedarf es einer gewis­sen Pla­nung. Im ers­ten Schritt soll­tet ihr euch ent­schei­den, ob ihr den Umzug in die eige­nen Hän­de nehmt oder ein Umzugs­un­ter­neh­men beauf­tragt. Ent­schei­det ihr euch für eine Umzugs­fir­ma, lohnt sich eine früh­zei­ti­ge Buchung. So könnt ihr eini­ge Kos­ten spa­ren und ver­mei­det Terminstress.

Auch bei einem selbst durch­ge­führ­ten Umzug benö­tigt ihr Unter­stüt­zung in Form von Umzugs­hel­fern und Fahr­zeu­gen. Zumeist sind Freun­de und Fami­lie hier die rich­ti­gen Ansprech­part­ner. Eure frei­wil­li­gen Hel­fer freu­en sich sicher­lich, wenn ihr sie mit Essen und Geträn­ke ver­sorgt. Sie brau­chen schließ­lich Kraft und sol­len bei Lau­ne blei­ben. Zu den wich­tigs­ten Mate­ria­li­en eines Umzugs zäh­len sta­bi­le Kar­tons, Paket­band sowie Luft­pols­ter­fo­lie und Pack­pa­pier zum Schutz von Geschirr und ande­ren emp­find­li­chen Gütern. Umzugs­kar­tons müs­sen nicht unbe­dingt gekauft, son­dern kön­nen gemie­tet wer­den. Die Kar­tons mit den leicht zer­brech­li­chen Inhal­ten ent­spre­chend zu kenn­zeich­nen, ver­hin­dert Unglücke.

Der viel­leicht schwie­rigs­te Part eines Umzugs ist die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung, was in die neue Woh­nung passt und was nicht. Schaut euch die Räum­lich­kei­ten genau an und macht euch ein rea­lis­ti­sches Bild von den Gege­ben­hei­ten. Bei all dem Umzugs­stress dürft ihr nicht ver­ges­sen, einen Post­n­ach­sen­de­an­trag zu stel­len, euer Auto umzu­mel­den und Tele­fon und Inter­net zu kün­di­gen und neu anzumelden.

Bezie­her bestimm­ter Sozi­al­leis­tun­gen kön­nen eine Umzugs­kos­ten­bei­hil­fe bean­tra­gen. Ent­spre­chen­de Aus­künf­te erhal­tet ihr beim zustän­di­gen Job­cen­ter oder Grundsicherungsamt.

Die gewo ist für junge Mieterinnen und Mieter da

Vermietung von Wohnraum und Gewerbeflächen

Eigentumsverwaltung für Dritte 

Gewer­beer­laub­nis nach § 34 c (Gewer­be­ord­nung)

Vermarktung von Immobilien 

Gewer­beer­laub­nis nach § 34 c (Gewer­be­ord­nung)

Geschultes Fachpersonal

Eigenes Service-Team

Sozialengagement

Professionelle Software

Quartiersentwicklung

Schadstoffsanierungen

Aktive Bestandsmodernisierung

Verkehrssicherung

24/7 – Notdienst

Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Jahr 2025.

Vom 29. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026
bleibt die gewo geschlossen.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir,
wie gewohnt, für euch da.

In dringenden Notfällen ist unser Notdienst
erreichbar unter der Nummer 05921 706-99.